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Direktorium

Das Direktorium leitet die Gesellschaft und führt die Beschlüsse des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung durch. Das Direktorium besteht aus dem*der Generaldirektor*in als Vorsitzendem*er und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder des Direktoriums, darunter der*die Administrative Direktor*in, werden vom Verwaltungsrat für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bestellt. Zwei Mitglieder des Direktoriums vertreten die Gesellschaft.

Mitglieder und ihre Zuständigkeiten

Prof. Dr. Klement Tockner 
Generaldirektor, Wissenschaft und Gesellschaft
Dr. Lutz Kunzmann 
Forschungsinfrastruktur
Dr. Martin Mittelbach 
Administrativer Direktor
Prof. Dr. Andreas Mulch 
Forschung

Generaldirektor  

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