Zu seiner ideellen und wirtschaftlichen Beratung und Unterstützung kann der Verwaltungsrat ein Kuratorium berufen. Diesem sollen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, insbesondere aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, angehören. Der Ministerpräsident des Landes Hessen gehört dem Kuratorium kraft Amtes an und übernimmt den Vorsitz. Das Kuratorium tritt auf Einladung des Vorsitzenden zusammen.