Das Direktorium leitet die Gesellschaft und führt die Beschlüsse des Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung durch. Das Direktorium besteht aus dem*der Generaldirektor*in als Vorsitzendem*er und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Die weiteren Mitglieder des Direktoriums, darunter der*die Administrative Direktor*in, werden vom Verwaltungsrat für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bestellt. Zwei Mitglieder des Direktoriums vertreten die Gesellschaft.
Agnes Fatz
Assistenz des Lehrstuhls






