Umsetzung des Nagoya Protokolls bei Senckenberg


Das Nagoya-Protokoll setzt einen internationalen Rechtsrahmen für nationale Regelungen betreffend den Zugang zu genetischen Ressourcen, die Aufteilung der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile und für die Kontrolle der Einhaltung solcher Regelungen.

Die Gesetze zur Nutzung genetischer Ressourcen, die mit der Umsetzung der „Access and Benefit Sharing“-Regelungen des Nagoya-Protokolls in Kraft treten und eigentlich der Biopiraterie vorbeugen sollen, treffen auch für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zu. Um den geltenden nationalen und internationalen Regeln gerecht werden zu können, sind alle Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die sich mit biologischem Material befassen, verpflichtet, sich selbst mit diesen Regeln auseinanderzusetzen. Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung in Nagoya kann bis zu einem Jahr dauern.

Wichtige Dokumente und Daten

EU-Verordnung 511/2014 (2014/ 12. Okt. 2014): Die EU-Verordnung 511/2014 gilt für sämtliches Material, das ab dem 14. Oktober 2014 gesammelt wurde.

EU-Durchführungsverordnung 2015/1866 (2015/ 9. Nov. 2015): Die EU Durchführungsverordnung 2015/1866 ist seit 9. November 2015 in vollem Umfang in Kraft.

Deutsches Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll (2016/ 1. Jul. 2016): Das Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Nagoya-Protokoll ist seit 1. Juli 2016 in Kraft.

Evanson Chege Kamau (Ed.) Implementation of the Nagoya Protocol

Anleitungen und Informationen

Für die praktische Arbeit sind die Informationen, die die Webseite des ABS Clearing House anbietet besonders wichtig. Dort sind alle Kontaktdaten der Partnerländer des Nagoya Protokolls und auch der Status jedes Landes hinsichtlich der Umsetzung der Regeln des Nagoya Protokolls verfügbar.
Auf deutscher Seite ist die Website des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Das BfN ist die deutsche Kontrollinstanz zum Nagoya Protokoll und bietet umfassende Informationen zu allen Aspekten der Anwendung des Protokolls bzw. der dazu erlassenen gesetzlichen Regelungen an. Hier kann auch direkt angefragt werden, um Hilfe im konkreten Einzelfall zu erhalten.
Wichtige Hinweise und Anleitungen zum Umgang mit den Regelungen rund um das Nagoya-Protokoll finden sich hier:

  • CETAF Code of Conduct & Best Practices (pdf-Datei), mit Vorschlägen, wie Institutionen und Forschende mit den Nagoya-Regeln umgehen sollen.
  • Informations-Flyer des BfN (pdf-Datei), als kompakte Einführung.
  • Handlungsempfehlung des BfN zur EU-Verordnung Nr. 511/2014 (pdf-Datei), in der u.a. erklärt wird, ob das eigene Projekt überhaupt von den Nagoya-Regeln betroffen ist.
  • Hintergrundinformationen und Glossar zu ABS und Nagoya-Protokoll (pdf-Datei), Informationen zur Tagung „Genetische Ressourcen, Gesetze und Gute Praxis“, die am 1. und 2. März 2016 in Berlin stattfand.

Für alle die in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten, sind die EU-Verordnungen die entscheidenden Regelungen. Wer in einem anderen Land unterwegs ist um zu forschen oder zu sammeln, muss sich natürlich an die jeweils geltenden Bestimmungen dieses Landes halten. Diese können durchaus von der EU-Verordnung oder dem Nagoya-Protokoll abweichen.

Umgang mit genetischen Ressourcen

Laut EU-Verordnung 511/2014 besteht eine Sorgfaltspflicht bei der Beschaffung von und der Arbeit mit genetischen Ressourcen. Außerdem besteht Dokumentationspflicht bezüglich der Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht sowie Meldepflicht bei der nationalen Kontrollstelle (BfN).

Meldepflicht besteht:

  1. wenn die Forschung an genetischen Ressourcen finanziell gefördert wird (öffentlich oder privat) (Art. 7.1):
    Die sog. Sorgfaltserklärung kann frühestens nach Bewilligung der Fördermittel, muss spätestens aber vor Einreichung des Abschlussberichtes eines Projektes abgegeben werden. Die BfN bzw. die EU stellt das Webportal DECLARE für die Abgabe der Erklärung zur Verfügung. Um Zugang zu diesem Webportal zu erhalten, wenden Sie sich bitte an nagoya@senckenberg.de.
  2. in der letzten Phase der Entwicklung eines Produkts, das auf der Nutzung genetischer Ressourcen basiert (Art. 7.2).

Es müssen mindestens folgende Dokumente vorgelegt werden können, sofern die Gesetze des Herkunftslandes der genetischen Ressource dies erfordern. 

PIC – „prior informed consent“
MAT – „mutually agreed terms“ should, at least, contain

  1. A dispute settlement clause.
  2. Terms on benefit-sharing, including in relation to intellectual property.
  3. Terms on subsequent third-party use, if any.
  4. Terms on changes of intent, where applicable.

Für Objekte, die in Sammlungen verwahrt werden, sind die Punkte 3. und 4. besonders wichtig, um die spätere Nutzung solcher Objekte durch andere Wissenschaftler zu ermöglichen.
Eine kurze Beschreibung der Projekte in denen Material gesammelt wird und elektronische Kopien aller relevanten Dokumente sollen im Senckenberg Data & Metadata Repository abgelegt werden. Damit sind diese Informationen einfach auffindbar und stehen auch für die Verlinkung aus der Sammlungsdatenbank heraus zur Verfügung.
Die Dokumentation muss 20 Jahre nach Ende der Nutzung des Genmaterials aufbewahrt werden!

Die Dokumentation muss so lange aufbewahrt werden, wie das Sammlungsobjekt existiert.

Um die Dokumentationspflicht sicherzustellen, ist es erforderlich, dass zumindest Kopien der Unterlagen zu biologischem Material, das ab dem 12. Oktober 2014 beschafft wurde oder das in Zukunft beschafft werden wird, hinterlegt werden.